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Rechtliches

Allgemeine Bedingungen und Konditionen

grommunio GmbH, Donau-City-Str. 7 / Tür 2 / 30. Stock, 1220 Wien, Österreich

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der grommunio GmbH, Donau-City-Str. 7 / Tür 2 / 30. Stock, 1220 Wien, Österreich (im Folgenden "Auftragnehmer" genannt)

1. Umfang und Gültigkeit des Vertrages

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für Angebote und Verträge des Auftragnehmers mit seinen Vertragspartnern ("Auftraggeber"), insbesondere für die Erbringung von Dienstleistungen ("Leistungen"). Auftraggeber können Verbraucher oder Unternehmer sein.

grommunio ist ein auf Open Source basierendes Groupware-Produkt. Der Kunde kann es kostenlos herunterladen. Die Software grommunio selbst und etwaige Nutzungsrechte daran sind daher nicht Gegenstand des Vertrages.

Leistungen sind insbesondere die Erbringung von Support- und Wartungsleistungen sowie Schulungen.

Der Inhalt von Angeboten oder Verträgen hat Vorrang vor diesen AGB. Im Übrigen sind Abweichungen von diesen AGB in Verträgen mit anderen Unternehmen für die Auftragnehmerin nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart und unterschrieben sind.

Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden für dieses Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung ausgeschlossen, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung zugestimmt. Bei Auftraggebern, die Unternehmer sind, bedarf diese Zustimmung zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen und schriftlichen Form.

Vertrags- und Geschäftssprache ist Deutsch.

2. Angebot, Vertragsabschluss, Vertragsgegenstand

Produktbeschreibungen und Angebote des Auftragnehmers stellen keine verbindlichen Angebote dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots des Auftraggebers durch Bestellung.

Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftragnehmer die Bestellung nach deren Eingang bestätigt. Gegenüber Verbrauchern ist der Auftragnehmer verpflichtet, eine Bestellung innerhalb von maximal zehn Werktagen anzunehmen oder abzulehnen.

Gegenüber Unternehmern werden vom Angebot abweichende oder im Angebot des Unternehmers nicht geregelte Bedingungen in der Bestellung nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie werden vom Unternehmer ausdrücklich schriftlich bestätigt.

Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des Auftragnehmers. Gegenüber Unternehmern muss diese Bestätigung ausdrücklich und schriftlich erfolgen.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftrag (ganz oder teilweise) durch fachkundige Mitarbeiter oder gewerbliche/freiberufliche Kooperationspartner/Subunternehmer ausführen zu lassen.

Vom Auftraggeber über den Leistungsumfang hinaus gewünschte Leistungen werden nach vorheriger Vereinbarung gesondert in Rechnung gestellt.

3. Preise, Steuern und Gebühren

Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für Verbraucher sind die Preise jedoch inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer angegeben. Sie gelten nur für den jeweiligen Einzelvertrag.

Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Listenpreise.

Die Abrechnung der Leistungen des Auftragnehmers erfolgt nach tatsächlichem Aufwand unmittelbar nach der Leistungserbringung, bei einer Vertragslaufzeit von mehr als einem Monat monatlich.

Die Kosten für Reise-, Tages- und Übernachtungspauschalen werden dem Auftraggeber nach den jeweils vereinbarten Sätzen gesondert in Rechnung gestellt. Reisezeiten gelten als Arbeitszeiten.

4. Leistungstermine

Der Auftragnehmer wird sich bemühen, mitgeteilte Termine für die Erbringung von Dienstleistungen möglichst genau einzuhalten. Ist der Auftraggeber ein Verbraucher, so hat der Auftragnehmer dem Verbraucher den neuen Termin spätestens vier Werktage vor dem ursprünglich vereinbarten Termin mitzuteilen, wobei die Ansprüche des Verbrauchers aus einer etwaigen Verzögerung unberührt bleiben. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Ersatz von Verzugsschäden, es sei denn, der Verzug beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers.

Leistungshindernisse, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, berechtigen den Auftragnehmer gegenüber Auftraggebern, die Unternehmer sind, die Leistung und/oder schriftlich vereinbarte Termine um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Dies gilt auch, wenn solche Ereignisse während eines bestehenden Verzuges eintreten.

5. Zahlung

Die vom Auftragnehmer gestellten Rechnungen, ggf. einschließlich Umsatzsteuer, sind nach Erhalt der Rechnung netto ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen sinngemäß.

Etwaige Schwierigkeiten bei der Überweisung von Rechnungsbeträgen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Gegenüber Unternehmern ist es ausschließlich dem Auftragnehmer überlassen, auf welche von mehreren Forderungen eingehende Zahlungen angerechnet werden.

Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen (z.B. Schulungen, Realisierung in Teilschritten), ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Erbringung jeder einzelnen Leistung eine Rechnung zu stellen.

Bei Unternehmern ist die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine eine wesentliche Bedingung für die Erbringung der Leistungen. Befindet sich ein Auftraggeber, der Unternehmer ist, mit der Zahlung in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt:

  • die Erfüllung seiner eigenen Verpflichtungen bis zur Zahlung aufzuschieben und die Leistungen zurückzuhalten oder die Erbringung der Leistungen zu unterbrechen oder einzustellen;
  • die Zahlung des gesamten ausstehenden Preises oder der Vergütung zu verlangen (Terminverlust);
  • aus allen Verträgen nach Wahl des Auftragnehmers Sicherheiten, auch für noch nicht fällige Forderungen, zu verlangen;
  • ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe des banküblichen Zinssatzes für Überziehungskredite, mindestens jedoch 12% Zinsen p.a., zu berechnen;
  • vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine angemessene Nachfrist nicht eingehalten wird.

Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Verzugszinssatz von 4% p.a.

Ist der Kunde Unternehmer, ist er nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungs-, Garantie- oder sonstiger Ansprüche oder Beanstandungen zurückzuhalten.

Ist der Auftraggeber Unternehmer, ist er nicht berechtigt, mit einer Forderung, die er gegen den Auftragnehmer hat, gegen eine Forderung des Auftragnehmers aufzurechnen (Aufrechnungsverbot).

6. Dienstleistungen

Der Auftragnehmer bietet die folgenden Supportpakete an:

  • grommunio Basic
  • grommunio Plus
  • grommunio Business
  • grommunio Unternehmen

Zusätzlich oder - je nach Leistungsbeschreibung - in diesem Rahmen kann der Auftragnehmer auch Support, Wartung und Schulung anbieten.

Als Schulung gelten diejenigen Maßnahmen, die den Anwender in die Lage versetzen, die grommunio-Software optimal zu bedienen und zu betreiben.

Unter Support versteht man jene Hilfestellung (je nach Supportpaket) am Telefon, per E-Mail oder per Fernwartung, die es dem Auftraggeber ermöglicht, ein aktuelles Problem zu lösen und weiterzuarbeiten. Supportleistungen, die nicht in Supportpaketen vereinbart sind, können - nach eigenem Ermessen - individuell beim Auftragnehmer bestellt werden.

Wartung sind die vertraglich festgelegten Programmierleistungen von grommunio.

Leistungen, die nicht in der Anlage 1 in der jeweiligen Leistungskategorie aufgeführt sind, sind nicht Vertragsgegenstand und werden daher nicht geschuldet. Zur Klarstellung: Insbesondere die folgenden Leistungen sind in keiner der Leistungskategorien enthalten:

  • Konvertierung der Software auf ein anderes Hardwaresystem*
  • Erstellung von individuellen Programmen*
  • Telefonische Schulung und Fernwartung*
  • Erweiterung der Software nach den speziellen Wünschen und Anforderungen des Auftraggebers*
  • Unterstützung und Information über andere Soft- und Hardware*
  • Beseitigung von Störungen und Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung seitens des Auftraggebers, insbesondere durch eigenmächtige Veränderungen an der Software, durch Handlungen Dritter oder durch höhere Gewalt verursacht werden*
  • Beseitigung von Störungen und Schäden, die durch Umgebungsbedingungen am Standort der Hardware des Auftraggebers, durch Störungen oder Ausfall der Stromversorgung, durch fehlerhafte Hardware oder sonstige vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Einwirkungen verursacht werden*
  • Beseitigung von Computerviren, Malware, Trojanern oder anderer Schadsoftware*

*Diese Leistungen können - nach eigenem Ermessen - beim Auftragnehmer auf Kosten des Auftraggebers in Auftrag gegeben werden.

7. Leistungsumfang

Es gelten die Service Levels gemäß Anlage 2.

8. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Kunde unterliegt den folgenden Mitwirkungspflichten und sonstigen Verpflichtungen:

Alle Leistungen dieses Vertrages beziehen sich auf die jeweils aktuelle Version der grommunio Software. Für frühere Versionen der Software werden keine Leistungen erbracht.

Der Kunde muss über einen Internetanschluss (Mindestgeschwindigkeit "ADSL") verfügen, der den technischen Standards zum Zeitpunkt der Leistungserbringung entspricht, wenn er die entsprechende Fernunterstützung im Rahmen des Supportangebots in Anspruch nehmen möchte.

Eine vom Auftragnehmer empfohlene Fernwartungssoftware ist vom Auftraggeber nach erster Aufforderung durch den Auftragnehmer auf eigene Kosten zu installieren.

Fehlermeldungen sind schriftlich an support@grommunio.com oder mündlich an die Support-Hotline des jeweils geographisch nächstgelegenen Standortes zu übermitteln. Der Auftraggeber hat Fehler unverzüglich zu melden und wird den Auftragnehmer bei der Fehlersuche und -behebung umfassend unterstützen.

Ist der Auftraggeber Unternehmer, so hat er einen Systemverantwortlichen zu benennen, der für den Auftragnehmer Ansprechpartner in allen Fragen der Vertragsdurchführung ist.

Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers, regelmäßige Datensicherungen durchzuführen und zu überprüfen sowie die Systemumgebung der Software ordnungsgemäß zu pflegen und zu warten.

9. Nutzungsrechte

grommunio ist ein auf Open Source basierendes Groupware-Produkt. Der Auftraggeber kann es kostenlos herunterladen und ist berechtigt, es gemäß den geltenden Open-Source-Lizenzen zu nutzen. grommunio selbst ist daher nicht Gegenstand des Vertrages und der Auftragnehmer schuldet folglich weder Gewährleistung noch Haftung dafür.

Der Auftraggeber erhält das nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare Recht, die Ergebnisse der Leistungen nur für den unternehmensinternen Gebrauch (bzw. bei Verbrauchern für den Eigengebrauch des Auftraggebers) zu dem im Vertrag festgelegten Zweck zu nutzen. Alle anderen Verwertungs- oder Nutzungsrechte verbleiben beim Auftragnehmer.

Die Nutzung der Ergebnisse der erbrachten Leistungen für mit dem Auftraggeber verbundene Unternehmen oder sonstige Dritte bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

Der Auftraggeber ist - vorbehaltlich einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung - grundsätzlich nicht berechtigt, die Ergebnisse der Leistungen ganz oder teilweise Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, zu überlassen oder zu vermieten.

10. Vertragsdauer und Rücktrittsrecht

Das dem Vertrag zugrunde liegende Abonnementverhältnis wird für die vereinbarte Dauer geschlossen. Es kann jedoch von einer der beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer 4-wöchigen Kündigungsfrist zum Ende eines jeden Vertragsjahres schriftlich gekündigt werden.

Ist der Kunde Unternehmer, gilt folgendes:

Der Auftragnehmer ist berechtigt, von dem mit dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag zurückzutreten:

  • bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen den Vertrag oder gegen diese AGB;
  • bei einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftraggebers;
  • im Falle der Übernahme des Auftraggebers durch einen Wettbewerber des Auftragnehmers;
  • im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Unternehmen des Auftraggebers;
  • bei Nichtfortführung des Unternehmens des Auftraggebers im Insolvenzverfahren;
  • bei Verzug des Auftraggebers mit der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen, nachdem der Auftragnehmer eine angemessene Nachfrist gesetzt hat;
  • bei Verstoß des Auftraggebers gegen im Vertrag oder in diesen AGB vereinbarte Nebenpflichten;
  • wenn die Beendigung des Vertrages zur Abwendung persönlicher oder wirtschaftlicher Nachteile für den Auftragnehmer unerlässlich ist.

Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Naturkatastrophen und Beförderungsverbote sowie sonstige Umstände, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, entbinden den Auftragnehmer von der Verpflichtung zur Erbringung der Leistungen.

Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers möglich. Stimmt der Auftragnehmer einer Stornierung zu, ist er berechtigt, eine Stornogebühr in Höhe von 30 % des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zusätzlich zu den erbrachten Leistungen und entstandenen Kosten zu berechnen.

Ist der Auftraggeber ein Verbraucher, gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere das nachfolgende Widerrufsrecht.

11. Widerruf durch Verbraucher

Schließt der Auftraggeber als Verbraucher einen Vertrag mit dem Auftragnehmer ab und bedienen sich der Auftraggeber und der Auftragnehmer für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsabschluss ausschließlich Mitteln der Fernkommunikation (z.B. Bestellung über einen Online-Shop oder über Handelsplattformen sowie Telefon oder Telefax), so hat der Auftraggeber das Recht, den mit dem Auftragnehmer geschlossenen Vertrag innerhalb der Widerrufsfrist ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber den Auftragnehmer (grommunio GmbH, Donau-City-Str. 7, 1220 Wien, info@grommunio.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Kunde kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

Folgen des Widerrufs

Wenn der Auftraggeber den Vertrag widerruft, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber alle Zahlungen, die der Auftragnehmer vom Auftraggeber erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Auftraggeber eine andere Art der Lieferung als die vom Auftragnehmer angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags beim Auftragnehmer eingegangen ist.

Hat der Auftraggeber verlangt, dass die Dienstleistungen bereits während der Widerrufsfrist erbracht werden, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Auftraggeber den Auftragnehmer von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

Der Auftraggeber kann das folgende Formular verwenden und an uns zurücksenden, wenn er den Vertrag widerrufen möchte:

An: grommunio GmbH, Donau-City-Str. 7 / Tür 2 / 30. Stock, 1220 Wien, Österreich, Telefon: +43 1 375 0108, E-Mail: info@grommunio.com

  • Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren/Dienstleistungen (*):
  • Bestellt am () / erhalten am ()
  • Name des/der Verbraucher(s)
  • Anschrift des/der Verbraucher(s)
  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur wenn dies auf Papier mitgeteilt wird)

(*) Unzutreffendes streichen.

12. Garantie, Wartung, Änderungen

Im Falle von Dienstleistungen stellt der Auftragnehmer sicher, dass

  • die Erbringung der Leistungen nach dem Stand der Technik erfolgt;
  • bei der Vertragserfüllung ein hoher Standard an Sorgfalt und Qualität angewandt wird;
  • für die Erbringung der Dienstleistungen nur fachkundiges Personal eingesetzt wird.

Mangelhafte Leistungen sind vom Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnisnahme schriftlich zu rügen. Mängelrügen sind nur gültig, wenn es sich um reproduzierbare Mängel handelt.

Bei berechtigten Gewährleistungsansprüchen verpflichtet sich der Auftragnehmer, Mängel an den Leistungen nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Schlagen zwei Nachbesserungs- oder Ersatzlieferungsversuche fehl, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, es handelt sich um einen unerheblichen Mangel.

Ungeachtet der vorgenannten Fristen verjähren Gewährleistungsansprüche in jedem Fall nach einem Jahr ab dem Zeitpunkt der Leistungserbringung bzw. ab dem Zeitpunkt der Abnahme.

Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die durch Änderungen an den Leistungen durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte, unsachgemäße Bedienung oder geänderte Betriebssystemkomponenten entstehen.

Ist der Auftraggeber ein Verbraucher, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.

13. Haftung

Der Auftragnehmer haftet gegenüber Unternehmern für Schäden, die im Rahmen der Vertragserfüllung verursacht werden, nur, wenn dem Auftragnehmer oder den für ihn tätigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder krass grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Schadensersatzansprüche in Fällen leichter sowie normaler grober Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Personenschäden.

Gegenüber Verbrauchern ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Personenschäden und bei Ansprüchen aus Produkthaftung.

14. Treue

Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie unterlassen jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern des anderen Vertragspartners, die an der Durchführung des Vertrages mitgewirkt haben, während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages. Der Vertragspartner, der gegen diese Bestimmung verstößt, ist zur Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes verpflichtet.

15. Datenschutz und Vertraulichkeit

Der Auftragnehmer garantiert gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes die Einhaltung des Datengeheimnisses und verpflichtet seine Mitarbeiter auf die Einhaltung dieser Verpflichtung.

Die Bedingungen für die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die in Anlage 3 enthalten sind, sind Bestandteil dieser AGB.

Die Vertragsparteien verpflichten sich, über alle im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt werdenden Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren und diese Geheimhaltungspflicht auf ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen zu übertragen.

Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung zeitlich unbegrenzt. Ausgenommen sind Fälle, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht.

16. Änderungen der AGB

Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu ändern:

Änderungen der AGB werden dem Auftraggeber vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail an die von ihm mitgeteilte E-Mail-Adresse mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber der Änderung nicht ausdrücklich innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt der Nachricht, so gilt die Änderung als vereinbart.

Gegenüber Kunden, die Verbraucher sind, dürfen solche Änderungen der AGB nur geringfügig und für den Kunden zumutbar sein, keine Hauptleistungspflichten berühren und nur Änderungen betreffen, die notwendig und sachlich gerechtfertigt sind.

17. Sonstiges

Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist Erfüllungsort für alle Geschäfte der Sitz des Auftragnehmers.

Der folgende Absatz gilt für Auftraggeber, die Unternehmer sind: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragsparteien werden partnerschaftlich zusammenarbeiten, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommt.

Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer das Recht ein, den Auftraggeber nach Vertragsschluss als Referenz zu verwenden, sofern der Auftraggeber nicht widerspricht.

18. Schlussbestimmungen

Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer geschlossenen Verträgen gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl jedoch nur insoweit, als der Verbraucher in jedem Fall den Schutz der zwingenden Bestimmungen des Rechts des Staates genießt, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Für Streitigkeiten im Verhältnis zu Unternehmern ist ausschließlich das Handelsgericht Wien zuständig.

Anhang 1 - Leistungsvarianten

grommunio Basic

  • Pflege und Betreuung der vom Auftragnehmer entwickelten Softwareteile des Moduls grommunio bei rechtlich und softwaretechnisch notwendigen Änderungen, sowie die kostenlose Update-Möglichkeit auf die jeweils gültige Programmversion.
  • Weitergabe von Softwareverbesserungen, die ausschließlich vom Auftragnehmer entwickelt worden sind, soweit sie die Standardversion betreffen.
  • Zugriff auf das grommunio Online-Handbuch zur schnellen Selbsthilfe oder Weiterbildung.
  • Nutzung der grommunio-Support-E-Mail-Adresse, um den Support direkt zu kontaktieren und Unterstützung anzufordern.

grommunio Plus

  • Pflege und Support der vom Auftragnehmer entwickelten Softwareteile, der Module grommunio, grommunio meet und grommunio chat bei rechtlich und softwaretechnisch notwendigen Änderungen, sowie die kostenlose Update-Möglichkeit auf die jeweils gültige Programmversion.
  • Nutzung der grommunio-Support-E-Mail-Adresse, um den Support direkt zu kontaktieren und um Hilfe zu bitten.
  • Zugang zur grommunio Support-Hotline, um den Support direkt zu kontaktieren und um Hilfe zu bitten.

grommunio Business

  • Pflege und Support der vom Auftragnehmer entwickelten Softwareteile, der Module grommunio, grommunio meet, grommunio chat, grommunio files, grommunio archive und grommunio mdm bei rechtlich und softwaretechnisch notwendigen Änderungen, sowie die kostenlose Update-Möglichkeit auf die jeweils gültige Programmversion.
  • Zugang zur grommunio-Support-Hotline, um den Support direkt zu kontaktieren und Hilfe anzufordern.
  • Wartung und Support von Spezialumgebungen im Sinne von Hochverfügbarkeit, geographisch oder logisch verteilten Installationen, Hosting-Umgebungen oder Archivintegrationen.

grommunio Enterprise

  • Pflege und Support der vom Auftragnehmer entwickelten Softwareteile, der Module grommunio, grommunio meet, grommunio chat, grommunio files, grommunio archive und grommunio mdm bei rechtlich und softwaretechnisch notwendigen Änderungen, sowie die kostenlose Update-Möglichkeit auf die jeweils gültige Programmversion.
  • Nutzung des 24/7-Notfallsupports durch einen Rückrufservice, auch außerhalb der Supportzeiten.

Anlage 2 - Service Level Agreement (SLA)

1. Dienstleistungen

Die Wartungsleistungen dienen der kontinuierlichen und fehlerfreien Bereitstellung der grommunio Software und werden im Rahmen der Leistungspakete innerhalb der grommunio Supportzeiten, Montag bis Freitag von 08:00 bis 17:00 Uhr MEZ, erbracht.

2. Leistungsumfang

2.1 Fehlerklassen

Die Bewertung und Priorisierung von Fehlern bei der Bereitstellung der Software erfolgt durch den Support nach den nachfolgend aufgeführten Kriterien.

Priorität 1

Der Fehler führt dazu, dass das System oder der Dienst nicht verfügbar ist oder nicht genutzt werden kann.

Beispiel: Die grommunio Appliance bootet nicht und kann daher ihre Dienste nicht bereitstellen.

Priorität 2

Der Fehler führt zu erheblichen Einschränkungen bei der Nutzung wichtiger Funktionen, die nicht durch geeignete Maßnahmen für einen angemessenen Zeitraum umgangen werden können.

Beispiel: E-Mails können über grommunio weder gesendet noch empfangen werden.

Priorität 3

Der Fehler führt zu unwesentlichen Nutzungseinschränkungen einiger Funktionen, die vom Endkunden durch geeignete Maßnahmen umgangen werden können.

Beispiel: Das Einloggen in grommunio web ist nicht möglich.

2.2 Verfügbarkeit

Die Software wird beim Kunden betrieben. Die Verfügbarkeit liegt daher allein in der Verantwortung des Auftraggebers und seiner Systeme.

2.3 Reaktionszeiten für Fehlermeldungen

Die Reaktionszeit ist der Zeitraum zwischen dem Öffnen einer Fehlermeldung im Ticketsystem des Lizenzgebers und der ersten qualifizierten Maßnahme zur Fehleranalyse und Fehlerbehebung.

  • Priorität 1: 4 Stunden Reaktionszeit
  • Priorität 2: 8 Stunden Reaktionszeit
  • Priorität 3: 24 Stunden Reaktionszeit

3. Fehlermeldungen

Fehlermeldungen sind schriftlich an support@grommunio.com oder mündlich an die Support-Hotline des jeweils geografisch nächstgelegenen Standortes zu richten. Die aktuellen Kontaktinformationen finden Sie auf der Website https://grommunio.com.

Anlage 3 - Bedingungen für die Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 GDPR

Werden personenbezogene Daten des Auftraggebers durch den Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, gelten die folgenden Bedingungen der Auftragsdatenverarbeitung gemäß Art. 28 GDPR gelten:

1. Gegenstand und Dauer der Auftragsverarbeitung

Im Falle der Erbringung von Wartungs- und Supportleistungen durch den Auftragnehmer kann es zu einem Zugriff auf personenbezogene Daten (im Rahmen der grommunio Software) des Auftraggebers kommen. Die Dauer der Auftragsverarbeitung entspricht der Dauer der Erbringung der Wartungs- und Supportleistungen.

2. Weisung zur Datenverarbeitung

Der Auftragnehmer verarbeitet die Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nicht eigenmächtig, sondern nur auf der Grundlage des zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrages oder nach dokumentierten Weisungen des Auftraggebers, es sei denn, der Auftragnehmer ist gesetzlich zur Datenverarbeitung verpflichtet.

3. Ort der Datenverarbeitung

Die Erbringung der vertraglich vereinbarten Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum. Eine Verlagerung in einen Drittstaat bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers und darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. der Datenschutz-Grundverordnung erfüllt sind.

4. Technische und organisatorische Maßnahmen

Der Auftragnehmer hat Sicherheitsvorkehrungen gemäß Art. 28 Abs.. 3 lit. c, 32 DS-GVO zu treffen. Insgesamt handelt es sich bei den zu treffenden Maßnahmen um Datensicherheitsmaßnahmen und Maßnahmen, die ein risikoadäquates Schutzniveau im Hinblick auf Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme gewährleisten.

Die technischen und organisatorischen Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt des technischen Fortschritts und der Weiterentwicklung. Dem Auftragnehmer ist es gestattet, alternative geeignete Maßnahmen zu ergreifen, sofern das Sicherheitsniveau der vorgegebenen Maßnahmen nicht unterschritten wird.

5. Qualitätssicherung und sonstige Verpflichtungen

Zur Wahrung der Vertraulichkeit gemäß Art. 28 Abs. 3 S. 2 lit. b, 29, 32 (4) GDPR gelten die folgenden Verpflichtungen:

  • Der Auftragnehmer setzt bei der Durchführung der Arbeiten nur Mitarbeiter ein, die zur Verschwiegenheit verpflichtet sind und zuvor mit den für sie relevanten Datenschutzbestimmungen vertraut gemacht wurden.
  • Die Umsetzung und Einhaltung aller für diesen Auftrag erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen.
  • Der Auftragnehmer kontrolliert regelmäßig die internen Prozesse sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Verarbeitung im Einklang mit dem geltenden Datenschutzrecht erfolgt.

6. Unterauftragsverhältnisse

Die vollständige Liste aller Unterauftragnehmer finden Sie im Partnerbereich des Partnerportals unter: https://portal.grommunio.com/partners. Der Kunde stimmt einer möglichen Beauftragung der unter diesem Link aufgeführten Unterauftragnehmer unter der Voraussetzung einer vertraglichen Vereinbarung gemäß Art. 28 Abs. 2 und 4 GDPR.

Die Beauftragung von Unterauftragnehmern oder der Wechsel des bestehenden Unterauftragnehmers ist zulässig, sofern der Auftragnehmer den Auftraggeber vorab schriftlich informiert, der Auftraggeber nicht rechtzeitig widerspricht und eine vertragliche Vereinbarung gemäß Art. 28 Abs. 2 und 4 DSGVO zu Grunde liegt.

7. Unterstützungsleistungen

Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen bei der Einhaltung der Pflichten aus Art. 32 bis 36 DSGVO und unterstützt den Auftraggeber bei der Erfüllung seiner Pflichten zur Beantwortung von Anträgen auf Ausübung der Rechte der betroffenen Personen gemäß Art. 12 bis 22 der Datenschutz-Grundverordnung.

8. Kontrollrechte des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat in Absprache mit dem Auftragnehmer das Recht, Kontrollen durchzuführen oder durchführen zu lassen, um sich von der Einhaltung dieses Vertrages durch den Auftragnehmer zu überzeugen. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber alle hierfür erforderlichen Informationen zur Verfügung.

9. Löschung und Rückgabe von personenbezogenen Daten

Nach Beendigung der vertraglich vereinbarten Arbeiten oder früher nach Aufforderung durch den Auftraggeber wird der Auftragnehmer alle in seinen Besitz gelangten Unterlagen, erstellten Verarbeitungs- und Nutzungsergebnisse sowie Dateien, die im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis stehen, an den Auftraggeber herausgeben oder nach vorheriger Zustimmung datenschutzgerecht vernichten.

10. Vergütung

Für Leistungen, die der Auftragnehmer zur Unterstützung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag gemäß Anlage 1 zu erbringen hat, erhält der Auftragnehmer eine Vergütung gemäß der jeweils gültigen Preisliste.

Für Leistungen, die über die Verpflichtungen dieses Vertrages gemäß Anlage 1 hinausgehen, erhält der Auftragnehmer ein Honorar, das sich nach den allgemeinen Stundensätzen für IT-Supportleistungen bemisst.